Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Seit dem 2. Juni 2023 wird auf dem Marktplatz in Ober-Roden jeweils samstags ein weiteres Wochenmarktangebot „Unser Bauernmarkt“ als öffentliche Einrichtung durchgeführt.
Aus diesem Grund soll die bestehende Wochenmarktsatzung, die den samstäglichen Wochenmarkt in der alten Form geregelt hat, aufgehoben werden. Ein Entwurf der Aufhebungssatzung ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Durchführung und Gebührenabrechnung der angebotenen Wochenmärkte
sollen zukünftig in einer „Satzung über den Betrieb von Wochenmärkten der Stadt Rödermark“ und einer „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Standplätzen auf den Wochenmärkten“ geregelt werden.
Die geplanten Änderungen der bestehenden Satzungen werden beigefügt in Synopsen dargestellt. Ebenso sind dieser Vorlage die Entwürfe der Änderungssatzungen beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die
- Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung der Stadt Rödermark - Satzung zur Änderung der Rathausplatz-Markt-Satzung der Stadt Rödermark – 1. Änderung - - Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Standplätzen auf dem Rathausplatz-Markt – 1. Änderung -
werden gemäß den vorlegten Entwürfen beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Haushaltsmittel für den Bauernmarkt sind im Haushalt 2023 nicht veranschlagt. Aufwendungen entstehen laut Stabsstelle Wirtschaftsförderung zunächst nicht. Die genauen Erträge aus den Standpachten des Bauernmarktes können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Sie stehen dem Budget der Stabsstelle als Mehrerträge zur Verfügung. /He, 21.06.23 Anlagen - Synopse zu den geplanten Änderungen der Gebührensatzung zur Rathausplatz-Markt-Satzung - Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Marktsatzung (Alt) - Entwurf der Satzung zur Änderung Rathausplatz-Markt-Satzung - Entwurf der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Standplätzen auf dem Rathausplatz-Markt
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