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Sachverhalt/Begründung: 2019 wurde die GSA/ Gesellschaft für Straßenanalyse mit der Erfassung sowie Untersuchung der Straßenzustände beauftragt. Für die Rodaustraße wurden dabei Schäden an der Fahrbahnoberfläche festgestellt. Es ist deshalb vorgesehen, eine Deckschichtsanierung durchzuführen mit dem Ziel, die „Lebensdauer“ der Straße bzw. Verkehrsfläche deutlich zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurden bzw. werden auch Möglichkeiten der Straßenraum- bzw. Straßenquerschnittsumgestaltung – mit dem Ziel einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend der Lärmemissionen – untersucht.
Am 09.05.2022 wurden erste Empfehlungen zur Umgestaltung der Rodaustraße dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie durch das Planungsbüro von Mörner vorgestellt. Der Gutachter präsentierte verschiedene Möglichkeiten der Umgestaltung der Verkehrsfläche bzw. der Verringerung des „autobahnähnlichen“ Straßenquerschnitts. Eine Empfehlung bzgl. der Anlage von Kreisverkehren wurde nicht ausgesprochen. Des Weiteren wurde attestiert, dass die Rodaustraße in Ihrer jetzigen Ausgestaltung keine attraktive Radverkehrsverbindung darstellt.
Basierend auf letztgenannter Aussage wurde am 08.08.2022 das Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt mit der Untersuchung und Planung einer Radverkehrsanlage innerhalb der Verkehrsfläche der Rodaustraße beauftragt. Dieses auch vor dem Hintergrund, dass die Rodaustraße eine Teilstrecke eines Zubringers einer zukünftigen Radschnellverbindung Frankfurt/ Main Flughafen – Seligenstadt darstellen könnte.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss in der Sitzung am 05.07.2023 vorgestellt.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlage bzw. Herstellung ausreichend dimensionierter sowie geschützter Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen möglich ist. Im Bereich östlich der Unterführung treten die bekannten Konflikte Radverkehr versus ruhender Verkehr auf. Es ist allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in dem genannten Bereich auf den Seitenstreifen der Fahrbahn geparkt wird. Diese besitzen eine Breite von lediglich 1,75 m (incl. Breitstrich). Das dortige Parken stellt somit eine erhebliche Gefahrenquelle für Fußgänger (Parken auf dem Gehweg), Radfahrer (welche auf die Fahrbahn ausweichen müssen), den fließenden Verkehr (ein- und ausparkende Kfz) und nicht zuletzt für die Insassen der parkenden Kfz, welche auf der Fahrbahn ein- und aussteigen müssen, dar.
Eine Ausweichmöglichkeit bietet z.B. der Parkplatz Mühlengrund Ecke Rodaustraße. Zur effektiven Nutzbarkeit sollte allerdings der Abschnitt von der Einmündung in die Rodaustraße bis zur Parkplatzzufahrt für den Beidrichtungsverkehr freigegeben werden. Ergänzend sollte darüber nachgedacht werden, die Erstellung eines Parkraumkonzepts für den Bereich des (südlichen) Seewaldgebiets zu beauftragen, mit dem Ziel die vorhandenen Parkraumressourcen optimal zu nutzen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark befürwortet die Stärkung bzw. den Ausbau der Nahmobilität.
Zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur sind im Zuge der geplanten Deckschichtsanierung der Rodaustraße geschützte Radfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen durchgängig sowie auf der gesamten Länge der Rodaustraße zu realisieren. Die im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie am 05.07.2023 vorgestellte Planung des Büros VAR+ ist weiterzuverfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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