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Vorlage - VO/0173/23  

 
 
Betreff: Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet "Am Hainchesbuckel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/610-562
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.07.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.07.2023 
19. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.07.2023 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage VO-0173-23  

Sachverhalt/Begründung:


In gleicher Sitzung erfolgt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Am Hainchesbuckel“ (siehe VO/0174/23). Das Gebiet soll einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.

 

r die Neuordnung der Grundstücke wird die Durchhrung einer Baulandumlegung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches empfohlen. Somit ist die Ausweisung von Grundstücken möglich, die nach Lage, Form und Größe entsprechend der im Bebauungsplan festzulegenden Nutzung geeignet sind und die Erschließung gesichert ist. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Bereits im Jahr 1996 wurde ein Anordnungsbeschluss für das Gebiet „Hainchesbuckel“ gefasst. Dieser beinhaltetet aber nur einen Teilbereich des jetzt geplanten Gebietes und entspricht nicht mehr dem Planungswillen der Stadt. Von daher ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

 

Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.3023 hinsichtlich der nftigen Durchführung von Baugebietsentwicklungen durch den Magistrat sind die Haushaltsmittel zur Durchführung des Baulandumlegungsverfahrens im städtischen Haushalt bereitzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet Am Hainchesbuckel“ gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6) wird angeordnet.

 

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Magistrat als Umlegungsstelle beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen
 

Plan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage VO-0173-23 (649 KB)