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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark |
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FDP/0187/23 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Gemeinschaftsgärten als "Saisongarten" in Rödermark |
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FDP/0188/23 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Verfügbare Bauplätze in Rödermark |
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FWR/0191/23 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Förderung Mini-PV-Anlage |
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FWR/0192/23 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau |
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SPD/0195/23 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Situation Turnerschaft Ober-Roden |
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SPD/0196/23 |
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Ö 4 |
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Ehrung langjährig tätiger Mandatsträger; Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtältester" |
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VO/0163/23 |
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Ö 5 |
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Planung Radverkehrsanlage Rodaustraße - Grundsatzbeschluss |
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VO/0175/23 |
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Ö 6 |
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A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
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VO/0176/23 |
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Ö 7 |
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A32 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kapellenstraße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
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VO/0177/23 |
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Ö 8 |
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Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (ehem. Zukunft Stadtgrün in Hessen)/Gesamtmaßnahme "Urberach-Nord"
Beschluss: Umbau Saunabereich Badehaus zu Jugendzentrum
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VO/0180/23 |
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Ö 9 |
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Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel |
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VO/0178/23 |
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Ö 10 |
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Industrie- und Gewerbegebiet "Am Hainchesbuckel";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch |
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VO/0174/23 |
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Ö 11 |
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Anordnung zur Durchführung einer Baulandumlegung für das Industrie- und Gewerbegebiet "Am Hainchesbuckel" |
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VO/0173/23 |
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Ö 12 |
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Rückerstattung Kostenbeiträge Kitas mit eingeschränkter Öffnungszeit wegen Personalmangel |
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VO/0172/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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04.07.2023 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (11) Zustimmung: CDU (4), AL/Die Grünen (4), FDP (1), FWR (1), SPD (1) Ablehnung: / Enthaltung: /
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06.07.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen. Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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18.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (9), SPD (5), FWR (3), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 13 |
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4. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark |
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VO/0183/23 |
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Ö 14 |
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7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark |
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VO/0184/23 |
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Ö 15 |
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Änderung der Rathausplatz-Markt-Satzung und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Standplätzen auf dem Rathausplatz-Markt |
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VO/0179/23 |
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Ö 16 |
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Antrag der FDP-Fraktion: "Stand der Dinge" - Jugendplätze |
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FDP/0063/23 |
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Ö 17 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Zukünftige Beheizung städtischer Liegenschaften |
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FDP/0127/23 |
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Ö 18 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Radwege ertüchtigen |
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SPD/0186/23 |
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Ö 19 |
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Antrag der FDP-Fraktion: KiSS-Siegel für Rödermärker Kitas |
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FDP/0189/23 |
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Ö 20 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Steuerbefreiung für Rettungshunde - Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Hundesteuersatzung) |
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FDP/0190/23 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion FWR: Papierloser Sitzungsdienst |
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FWR/0193/23 |
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