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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Entschuldungsfonds - Bericht zweites Halbjahr 2019 |
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VO/0054/20 |
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Ö 3 |
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Großer Frankfurter Bogen - Partnerschaftsvereinbarung |
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VO/0075/20 |
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Ö 4 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Maßnahmen zur Sicherung des Rödermärker HHP 2020 |
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FWR/0079/20 |
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Ö 5 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bewältigung der aktuellen CORONA-Krise in Rödermark |
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FDP/0076/20 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Aussetzung der finanziellen Mehrbelastung der Bürger/-innen wegen CORONA |
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FDP/0077/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: - Alle am 20. März 2020 mit dem Haushalt 2020/2021 (gegen die Stimmen der FDP) beschlossenen Steuererhöhungen sowie die eingeführten neuen Steuern werden – wenn überhaupt – frühestens zum 01.08.2020 wirksam bzw. förmlich geltend gemacht.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, großzügige Stundungsregelungen bzgl. der Gewerbesteuer und auch der Grundsteuer B auszuarbeiten und schnellstmöglich einzuführen.
- In den Zeiten der krisenbedingten Aussetzung der Kinderbetreuung werden alle Eltern ausnahmslos von Zahlungen von Betreuungsgebühren und Essenspauschalen befreit. Diese sind erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, an dem die Kinderbetreuung wieder regulär stattfindet.
- Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Musikschule in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, dass während der Zeit der Schließung keine monatlichen Gebühren gezahlt werden müssen.
- Die Nutzungsgebühren und Mieten für Sporthallen und andere städtische Gebäude werden für Vereine für den Zeitraum, in dem keine Nutzung möglich ist, ausgesetzt.
Die Punkte 3-5 sollen rückwirkend ab dem 01.04.2020 gelten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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29.04.2020 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 6 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: - Alle am 20. März 2020 mit dem Haushalt 2020/2021 (gegen die Stimmen der FDP) beschlossenen Steuererhöhungen sowie die eingeführten neuen Steuern werden – wenn überhaupt – frühestens zum 01.08.2020 wirksam bzw. förmlich geltend gemacht.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, großzügige Stundungsregelungen bzgl. der Gewerbesteuer und auch der Grundsteuer B auszuarbeiten und schnellstmöglich einzuführen.
- In den Zeiten der krisenbedingten Aussetzung der Kinderbetreuung werden alle Eltern ausnahmslos von Zahlungen von Betreuungsgebühren und Essenspauschalen befreit. Diese sind erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, an dem die Kinderbetreuung wieder regulär stattfindet.
- Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Musikschule in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, dass während der Zeit der Schließung keine monatlichen Gebühren gezahlt werden müssen.
- Die Nutzungsgebühren und Mieten für Sporthallen und andere städtische Gebäude werden für Vereine für den Zeitraum, in dem keine Nutzung möglich ist, ausgesetzt.
Die Punkte 3-5 sollen rückwirkend ab dem 01.04.2020 gelten. Die Punkte 2., 3., 4. und 5. werden für erledigt erklärt. Zu Punkt 1. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt Zustimmung:FDP, FWR Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, SPD Enthaltung:/
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Ö 7 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Berichte zum Haushaltsausgleich 2020 |
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SPD/0081/20 |
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Ö 8 |
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Berichtsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Finanzstatus |
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CAL/0083/20 |
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Ö 9 |
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Antrag der Fraktion FWR: Einstellungssperre |
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FWR/0072/20 |
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Ö 10 |
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Interfraktioneller Antrag: Ehrenamtliche/-r Behindertenbeauftragte/ Behindertenbeauftragter in Rödermark |
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IFA/0073/20 |
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Ö 11 |
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Berichtsantrag der Fraktion FWR: Interkommunale Zusammenarbeit mit Messel |
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FWR/0078/20 |
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Ö 12 |
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Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen in der Stadt |
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SPD/0080/20 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 14 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: "Aussetzung" der städtischen Kita-Gebühren |
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FDP/0093/20 |
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