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Vorlage - VO/0075/20  

 
 
Betreff: Großer Frankfurter Bogen - Partnerschaftsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-25
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.04.2020 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Partnerschaftsvereinbarung  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Der „Große Frankfurter Bogen“ (GFB) ist eine Initiative des Landes Hessen mit dem Ziel der Schaffung neuen Wohnraums im Rhein-Main-Gebiet. Dieses Ziel soll insbesondere durch die verstärkte (Aus-)Nutzung bestehender Innenentwicklungs- bzw. Nachverdichtungspotenziale sowie durch die zeitnahe Ausweisung neuer Wohnbauflächen erreicht werden.

 

Die Ausweisung neuer Baugebiete soll sich dabei bevorzugt – im Radius von maximal 30 Zug-Minuten ausgehend vom Frankfurter Hauptbahnhof – an den bestehenden S- und Regionalbahnachsen orientieren. Das Hessische Wirtschaftsministerium geht davon aus, das innerhalb der Bereiche bis zu einem Kilometer Entfernung um die einzelnen schienengebundenen Haltepunkte bis zu 200.000 neue Wohnungen (einschließlich Nachverdichtung) zeitnah entstehen können.

 

„Der Große Frankfurter Bogen begreift dieses Gebiet in seinem Zusammenhang und nicht als eine Ansammlung von Baugebieten. Er nutzt die Schienenstrecken als Lebensadern der Region. Er überwindet eine Siedlungsplanung, die sich in erster Linie an Straßen orientiert. Und er schafft den Raum, der im Rhein-Main-Gebiet gebraucht wird, damit alle, die hier leben und arbeiten, guten bezahlbaren Wohnraum finden können.“ (Partnerschaftsvereinbarung, Seite 1)

 

Die Unterstützung des Landes Hessen erfolgt insbesondere finanziell, als „Add-on“ im Rahmen bestehender Förderprogramme des Wohnungsbaus und der nachhaltigen Stadtentwicklung.

 

        Übernahme des kommunalen Eigenanteils (8.900,00 €) für die Erstellung von Machbarkeitsstudien innerhalb der „Bauland Offensive Hessen“.

        Innerhalb der Programme zur sozialen Mietwohnraumförderung sowie zum Erwerb von Belegungsrechten wird die geforderte kommunale Finanzierungsbeteiligung durch das Land Hessen übernommen (bis zu 10.000,00 €/ Wohnung; bis zu 1 €/ m² x Dauer).

        Bei den Landesprogrammen „Nachhaltiges Wohnumfeld Konzepte“ sowie „Nachhaltiges Wohnumfeld Investitionen“ wird der erforderliche kommunale Eigenanteil vermindert, bzw. die Förderquote auf 85% erhöht.

 

Darüber hinaus können die Kommunen Impulse und Unterstützung bei der Umsetzung sowie Kommunikation von Wohnungsbauvorhaben erhalten – etwa in Form von Baulanddialogen, durch städtebauliche Wettbewerbe (nach RPW) oder durch die Teilnahme an der GFB-Zukunftswerkstatt.

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der genannten finanziellen Leistungen ist die Unterzeichnung einer „Partnerschaftsvereinbarung“. Darin bekunden die Partnerkommunen des „Großen Frankfurter Bogens“ ihre Bereitschaft, sich für den Erhalt und die Schaffung von angemessenen, bezahlbaren und generationengerechten Wohnungsangeboten in ihren Gemeinden einzusetzen. Sie streben an“ (Partnerschaftsvereinbarung, Seite 2), dass

 

        neues Bauland für den Wohnungsbau mobilisiert wird;

        Potenzialflächen im Innenbereich vorangebracht werden (z.B. Flächenkataster, gezielte Ansprache von Eigentümern und Beratung von Bauwilligen);

        die Innenentwicklung und Aufstockung auch im Bereich einzelner Grundstücke und Liegenschaften gefördert wird (z.B. durch Änderungen und Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen und Beratung von Bauwilligen);

        die städtebauliche und architektonische Qualität durch Wettbewerbe gefördert wird (z.B. im Vorfeld von Quartiersentwicklungen);

        Grundstücke der öffentlichen Hand, wenn möglich nicht zum Höchstpreis, sondern nach Qualität des Konzepts vergeben werden (sog. Konzeptvergabe) sowie weitere geeignete Instrumente für den Erwerb und die künftige Bevorratung von Grund und Boden anzuwenden und einzuführen (z.B. Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Liegenschaftsfonds);

        die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Baulandausweisung und Innenentwicklung durch Beteiligung und Dialog zu fördern;

        vom Land unterstützte Projekte in der öffentlichen Kommunikation angemessen dargestellt werden.

 

Bedingung für die Aufnahme einer Kommune in den „Großen Frankfurter Bogen“ resp. den Abschluss der Partnerschaftsvereinbarung ist, dass sich die Kommune innerhalb des o.g. 30-Minuten-Radius befindet. Dieses trifft in Rödermark lediglich auf den Bahnhof bzw. Regionalbahnhaltepunkt Urberach zu. Dies bedeutet, dass die Zusatzförderung ausschließlich für förderfähige Projekte in Anspruch genommen werden kann, welche sich innerhalb des Ein-Kilometer-Bereichs um den Bahnhof Urberach befinden. Einzige Ausnahme bildet der Erwerb von Belegungsrechten innerhalb des sozial geförderten Wohnraums. Hier ist eine Übernahme der kommunalen Finanzierungsbeteiligung bei entsprechenden Vorhaben innerhalb des gesamten Gemeindegebiets möglich.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark begrüßt die Initiative „Großer Frankfurter Bogen“ des Landes Hessen. Sie bekundet hiermit ihre Bereitschaft, sich für den Erhalt und die Schaffung von angemessenen, bezahlbaren und generationengerechten Wohnungsangeboten im Sinne der Landesinitiative einzusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt den Abschluss der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen zwischen der Stadt Rödermark und dem Land Hessen“ gemäß der in Anlage_01 beigefügten Fassung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

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Anlagen

 

Partnerschaftsvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Partnerschaftsvereinbarung (738 KB)