Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen CORONA-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders finanziell überstehen sollen. Neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land sollte also auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre Maßnahmen beschließen, um die Betroffenen der aktuellen CORONA-Krise finanziell zu entlasten. Es ist für die Stadt Rödermark am Ende – rein rechnerisch – spürbar günstiger, zeitweise höhere Schulden zu haben als ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig zu verlieren. Gleiches gilt für Freizeit-, Kunst- und Kulturangebot mitsamt der Gefahr, dass Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden. Einen ersten, sehr richtigen Schritt hat der Magistrat im Einvernehmen mit den anderen kreisangehörigen Kommunen im Kreis Offenbach mit dem Verzicht auf Betreuungsgebühren für den Monat April bereits gemacht bzw. machen müssen. Weitere Schritte dieser Art vor diesem Hintergrund müssen folgen. Die FDP Rödermark hat sich dabei ganz klar gegen die von CDU und AL/Grüne beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer „B“ sowie die Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ ausgesprochen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Die Punkte 3-5 sollen rückwirkend ab dem 01.04.2020 gelten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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