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Vorlage - FDP/0077/20  

 
 
Betreff: Aussetzung der finanziellen Mehrbelastung der Bürger/-innen wegen CORONA
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Entscheidung
29.04.2020 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen CORONA-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders finanziell überstehen sollen. Neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land sollte also auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre Maßnahmen beschließen, um die Betroffenen der aktuellen CORONA-Krise finanziell zu entlasten. Es ist für die Stadt Rödermark am Ende – rein rechnerisch – spürbar günstiger, zeitweise höhere Schulden zu haben als ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig zu verlieren. Gleiches gilt für Freizeit-, Kunst- und Kulturangebot mitsamt der Gefahr, dass Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden. Einen ersten, sehr richtigen Schritt hat der Magistrat im Einvernehmen mit den anderen kreisangehörigen Kommunen im Kreis Offenbach mit dem Verzicht auf Betreuungsgebühren für den Monat April bereits gemacht bzw. machen müssen. Weitere Schritte dieser Art vor diesem Hintergrund müssen folgen. Die FDP Rödermark hat sich dabei ganz klar gegen die von CDU und AL/Grüne beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer „B“ sowie die Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ ausgesprochen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 

 

  1. Alle am 20. März 2020 mit dem Haushalt 2020/2021 (gegen die Stimmen der FDP) beschlossenen Steuererhöhungen sowie die eingeführten neuen Steuern werden – wenn überhaupt – frühestens zum 01.08.2020 wirksam bzw. förmlich geltend gemacht.
  2. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, großzügige Stundungsregelungen bzgl. der Gewerbesteuer und auch der Grundsteuer B auszuarbeiten und schnellstmöglich einzuführen.

 

  1. In den Zeiten der krisenbedingten Aussetzung der Kinderbetreuung werden alle Eltern ausnahmslos von Zahlungen von Betreuungsgebühren und Essenspauschalen befreit. Diese sind erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, an dem die Kinderbetreuung wieder regulär stattfindet.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Musikschule in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, dass während der Zeit der Schließung keine monatlichen Gebühren gezahlt werden müssen.
  3. Die Nutzungsgebühren und Mieten für Sporthallen und andere städtische Gebäude werden für Vereine für den Zeitraum, in dem keine Nutzung möglich ist, ausgesetzt.

 

Die Punkte 3-5 sollen rückwirkend ab dem 01.04.2020 gelten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: