Anfrage:
- Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
- Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
- Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
- Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[...] Die Gebühren [...] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt [...]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? Zinsen?
Frau Erste Stadträtin Schülner beantwortet die Anfragen der FDP-Fraktion zur Aussetzung der Kindergartengebühren dahingehend, dass die Pflicht zur Zahlung der Gebühren, für die Eltern, deren Kinder zur Zeit nicht betreut werden können, zunächst ausgesetzt ist. Eine endgültige Entscheidung über die Gebühren wird die Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit treffen.
Die Texte auf der städtischen Homepage wurden zwischenzeitlich angepasst.