Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April“. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt:
Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:
Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt. Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[...] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“. Anfrage:
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