Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im siebten Jahr unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 28.02.2020 ist über das zweite Halbjahr 2019 zu berichten.
Die Anlage bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 27.02.2020).
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2019 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Das vorläufige ordentliche Ergebnis ist, wie bereits in 2017 und 2018, auch im Haushaltsjahr 2019 ausgeglichen (314.994 €). Nach Prüfung des Jahresabschlusses 2019 kann die Stadt Rödermark demnach die Entlassung aus dem Schutzschirm beantragen.
Anlagen
Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades
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