Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
- Alle am 20. März 2020 mit dem Haushalt 2020/2021 (gegen die Stimmen der FDP) beschlossenen Steuererhöhungen sowie die eingeführten neuen Steuern werden – wenn überhaupt – frühestens zum 01.08.2020 wirksam bzw. förmlich geltend gemacht.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, großzügige Stundungsregelungen bzgl. der Gewerbesteuer und auch der Grundsteuer B auszuarbeiten und schnellstmöglich einzuführen.
- In den Zeiten der krisenbedingten Aussetzung der Kinderbetreuung werden alle Eltern ausnahmslos von Zahlungen von Betreuungsgebühren und Essenspauschalen befreit. Diese sind erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, an dem die Kinderbetreuung wieder regulär stattfindet.
- Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Musikschule in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, dass während der Zeit der Schließung keine monatlichen Gebühren gezahlt werden müssen.
- Die Nutzungsgebühren und Mieten für Sporthallen und andere städtische Gebäude werden für Vereine für den Zeitraum, in dem keine Nutzung möglich ist, ausgesetzt.
Die Punkte 3-5 sollen rückwirkend ab dem 01.04.2020 gelten.
Die Punkte 2., 3., 4. und 5. werden für erledigt erklärt.
Zu Punkt 1.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung:FDP, FWR
Ablehnung:CDU, AL/Die Grünen, SPD
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