Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich dafür aus, die in der Landesgesetzgebung verankerte kommunale Schuldenbremse bzgl. Der Kassenkredite zur Bewältigung der aktuellen, finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise temporär auszusetzen.
Der Magistrat wird überdies beauftragt, diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark an den HSGB, den Hessischen Städtetag sowie die Hessische Landesregierung zu übermitteln.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.02.2010, der eine Nettoneuverschuldung verbietet, wird bis auf weiteres (d.h. neuerlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung) außer Kraft gesetzt.
Der Magistrat wird ferner aufgefordert, zu prüfen, ob eine Klage gegen das Land Hessen (vgl. „Alsfeld-Urteil“) zwecks besserer bzw. auskömmlicher finanzieller Ausstattung zur Bewältigung der kommunalen Aufgaben, insbesondere z.B. der Kinderbetreuung, Aussicht auf Erfolg hätte und ob andere Kommunen oder die kommunalen Spitzenverbände ähnliche Überlegungen anstellen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung soll noch vor der Sommerpause 2020 im HFW-Fachausschuss ausführlich berichtet werden. Dieser Bericht soll außerdem eine Einschätzung des Magistrates erhalten, welcher Weg zur Erreichung des Ziels einer dringend benötigten besseren finanziellen Ausstattung der Kommune gegenüber Bund und Land am sinnvollsten erscheint.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: