Anfrage:
1) Von wem wurde wann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 von 22h bis 06h wegen Lärmschutzes streckenweise entlang der Ortsdurchfahrt Waldacker angeordnet?
2) Was war (ist) der Grund für diese Anordnung?
3) Warum wurde die Anordnung nicht beidseitig nur auf die entlang der Ortsdurchfahrt Waldacker bebauten Streckenabschnitte getroffen?