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Tagesordnung - 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 21.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Neufassung des Antrages der Fraktion der Freien Wähler vom 25.04.2015: Städtebauliche Entwicklung für Gesellschaft und Wirtschaft  
FWR/0146/15  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: Vorbereitung, Aufstellungsbeschluss "Nördlich der Kapellenstraße"  
FDP/0124/15  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Südwestlich der Kinzigstraße"  
FDP/0125/15  
Ö 7  
Antrag der FDP-Fraktion: Antrag auf Abweichung vom regionalen Flächennutzungsplan: "Am Kühhof"  
FDP/0126/15  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Flächenplanung  
CAL/0147/15  
Ö 9  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 344, Karl-May-Weg 12 mit 690 m²  
VO/0118/15  
Ö 10  
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Urberach Flur 11 Nr. 375, Gothaer Straße 23 mit 672 m²  
VO/0131/15  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2)  
Enthält Anlagen
VO/0141/15  
Ö 11.1     "Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Teilräumige Änderung des Bebauungsplans A 21.2) - (größflächiger) Einzelhandel" (Änderungsantrag)  
FDP/0159/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe Ursprungsantrag).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für (großflächigen) Einzelhandel festzuschreiben und damit der tatsächlichen Gebietsentwicklung (80% sind bereits jetzt (großflächiger) Einzelhandel) und der entsprechenden Nutzungsnachfrage durch die Bevölkerung Rechnung zu tragen.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    21.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 11.1 - zurückgestellt
   
   
    23.09.2015 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 7.1 - zurückgestellt
   

Es erfolgt keine Abstimmung.

   
    24.09.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 9.1 - (offen)
   

Eine weitere Aussprache und Beschlussfassung erfolgen nicht.

   
    06.10.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7.1 - abgelehnt
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “rdlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe Ursprungsantrag).

 

Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für (großflächigen) Einzelhandel festzuschreiben und damit der tatsächlichen Gebietsentwicklung (80% sind bereits jetzt (großflächiger) Einzelhandel) und der entsprechenden Nutzungsnachfrage durch die Bevölkerung Rechnung zu tragen.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsro Holger Fischer aus Linden beauftragt.

 

Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                                          SPD, FDP

Ablehnung:                                          CDU, AL/Die Grünen

Enthaltung:                                          FWR

 

Ö 11.2     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings" (Änderungsantrag)  
SPD/0162/15  
Ö 12  
Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan A 21.5 "Nördlich des Rödermarkrings"  
Enthält Anlagen
VO/0142/15  
Ö 13  
Überarbeitung der Entschädigungssatzung zur Anpassung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes  
Enthält Anlagen
VO/0136/15  
Ö 14  
Stellungnahme der Stadt Rödermark zum Nahverkehrsplan 2016 ff des Landkreis Offenbach  
VO/0143/15  
Ö 15  
Betrieb des Badehauses
VO/0151/15  
Ö 16  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Runder Tisch Radverkehr in Rödermark  
CAL/0138/15  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Verbesserung der Fahrradüberquerung Rödermarkring/Kapellenstraße in Richtung Messenhausen  
Enthält Anlagen
SPD/0145/15  
Ö 18  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden erlebbarer machen  
CAL/0144/15