Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).
Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern. Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen – über den Bestand hinaus – widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.
Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“
genordet, ohne Maßstab
Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 sollen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam aufgerufen werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung bei Enthaltung der SPD-Fraktion, einem Fraktionsmitglied der CDU-Fraktion und Ablehnung der FDP-Fraktion, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.