Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Es folgt die Begründung des Änderungsantrages durch die Antrag stellende Fraktion. Die übrigen Fraktionen nehmen zu dem Sachverhalt Stellung. Hierauf lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Dieser lautet wie folgt:
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.12.2012 wird wie folgt ergänzt:
Die Verkehrsfläche aus dem Grundstück 713/30 von ca. 140 qm, die östlich an das, durch den Beschluss vom 7.12.2012 zum Verkauf vorgesehene Grundstück 713/29, grenzt, sowie eine Teilfläche von ca. 35 qm südlich des Gebäudes kann durch den Magistrat im Wege eines langfristigen Pachtvertrages dem vorgesehen Eigentümer des Bahnhofs zur Nutzung überlassen werden.
Der Verkauf der Flächen kann alternativ zum Verkehrswert erfolgen.
In beiden Fällen soll das Nutzungskonzept für Gebäude und Freiflächen mit grundbuchlicher Absicherung Bestandteil des Kaufvertrages werden.