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Betreff: |
"Kein Qualitätsabbau in Kindergärten" Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 2.05.2013 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne |
Federführend: | Gremien |
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Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: - Der Hessische Landtag berät derzeit über ein sog. Kinderförderungsgesetz, mit welchem Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen neu geregelt werden sollen. Zu dieser Thematik hat die Stadt Rödermark schon mit zwei beim Staatsgerichthof des Landes Hessen eingereichten Grundrechtsklagen deutlich gemacht, dass sie die bisherige Finanzausstattung der Kommunen für unzureichend hält und das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip verletzt sieht.
Hieran anknüpfend fordert die Stadt Rödermark den Hessischen Landtag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass - die gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten in Rödermark gewährleistet bleibt;
- eine bessere finanzielle Unterstützung der Träger durch das Land insbesondere im U3-Bereich erfolgt;
- die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten sichergestellt werden;
- die Stadt Rödermark und die freien Träger ihrer Verantwortung für attraktive und pädagogisch wertvolle Angebote in ihren Einrichtungen nachkommen können, und zwar insbesondere hinsichtlich
- Qualifikation, Fortbildung und Arbeitssituation der Beschäftigten
- Familiengerechte Öffnungszeiten
- Gewährleistung einer sachgerechten Inklusion für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf.
- Der Magistrat wird beauftragt, diese Positionsbestimmung in geeigneter Weise in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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