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Auszug - Stellungnahmen zu den Wahlvorschlägen  

 
 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss


Auf Bitte der SPD-Fraktion wird die Sitzung um 21:20 Uhr für ein paar Minuten unterbrochen.

Um 21:25 Uhr wird die Sitzungsunterbrechung aufgehoben und Frau Demirdöven fährt in der Tagesordnung fort.

 

Die Fraktionen nehmen zu dem Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses Stellung. Es werden keine weiteren Wahlvorschläge gemacht.

 

 

 

 

Punkt  5              Benennung von Wahlhelfern

 

Zu Wahlhelfern werden bestellt:

 

Herr Wolfgang Schäfer              -              CDU

Frau Marianne Gräser              -              SPD

Frau Sigrid Schaap                            -              Andere Liste/Die Grünen

Herr Marcus Eigenbrodt              -              FDP

 

 

 

 

Punkt  6              Wahl des Ersten Stadtrates/der Ersten Stadträtin

 

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Mitglieder zur Stimmenabgabe in alphabetischer Reihenfolge auf.

 

Zur Stimmenauszählung wird die Sitzung für kurze Zeit unterbrochen.

 

Nach Aufhebung der Unterbrechung stellt die Stadtverordnetenvorsteherin das Ergebnis wie folgt fest:

Von den anwesenden 45 Stadtverordneten haben sämtliche ihre Stimme abgegeben. 44 Stimmen waren gültig, ungültig war eine Stimme.

 

r den Bewerber Detlev Riekenberg stimmten null Stadtverordnete.

 

r den Bewerber Alexander Sturm stimmten 26 Stadtverordnete.

 

Mit nein stimmten 12 Stadtverordnete.

 

Es enthielten sich sechs Stadtverordnete der Stimme.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass bei der durchgeführten Abstimmung Nein-Stimmen als gültige Stimmen gelten, während Stimmenenthaltungen als ungültige Stimmen zu werten sind (§ 55 Abs. 5 HGO).

 

 

Sodann stellt die Stadtverordnetenvorsteherin Lips fest, dass Herr Alexander Sturm mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gemäß § 55 Abs. 5 HGO für die am 01. Juli 2001 beginnende Amtszeit von sechs Jahren bis zum 30. Juni 2007 zum hauptamtlichen Ersten Stadtrat der Stadt Rödermark gewählt worden ist.

 

 

Herr Alexander Sturm erklärt auf Befragen der Stadtverordnetenvorsteherin, dass er die Wahl zum Ersten Stadtrat der Stadt Rödermark annimmt.