Bürgerinformationssystem
Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Mitglieder zur Stimmenabgabe in alphabetischer Reihenfolge auf.
Zur Stimmenauszählung wird die Sitzung für kurze Zeit unterbrochen.
Nach Aufhebung der Unterbrechung stellt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin das Ergebnis wie folgt fest: Von den anwesenden 36 Stadtverordneten haben sämtliche ihre Stimme abgegeben. Alle 36 Stimmen waren gültig.
Für den Bewerber Jörg Rotter stimmten 29 Stadtverordnete.
Mit nein stimmten 6 Stadtverordnete.
Es gab eine Stimmenthaltung.
Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin stellt fest, dass bei der durchgeführten Abstimmung Nein-Stimmen als gültige Stimmen gelten, während Stimmenenthaltungen als ungültige Stimmen zu werten sind (§ 55 Abs. 5 HGO).
Sodann stellt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Demirdöven fest, dass Herr Jörg Rotter mit der erforderlichen Stimmenmehrheit gemäß § 55 Abs. 5 HGO für die am 01. Juli 2013 beginnende Amtszeit von sechs Jahren bis zum 30. Juni 2019 zum hauptamtlichen Ersten Stadtrat der Stadt Rödermark gewählt worden ist.
Herr Jörg Rotter erklärt auf Befragen der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteherin, dass er die Wahl zum Ersten Stadtrat der Stadt Rödermark annimmt.
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