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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Mai 2013 soll zur Absicherung der beabsichtigten Änderungen der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I" im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre erlassen werden, damit künftige Nutzungen, die das Erscheinungsbild des Stadtteils negativ beeinflussen, vermieden werden.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder aufgrund eines baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das zu überplanende Gebiet der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I" im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, gemäß beiliegendem Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Entwurf der Satzung
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