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Vorlage - VO/0087/13  

 
 
Betreff: Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
15.04.2013      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
24.04.2013 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2013 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2013 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
087_13_1  

Sachverhalt/Begründung:

 

In den Bebauungsplänen A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I" ist teilweise als Art der baulichen Nutzung „Industriegebiet“ festgesetzt.

 

Tatsächlich hat sich mit der Bebauung in einem Teilbereich des Baugebiets im Laufe der Jahre ein „Gewerbegebiet“ im Sinne der Baunutzungsverordnung entwickelt. Alle Betriebe, die dort vorhanden sind, wären auch in einem Gewerbegebiet zulässig. Deshalb soll das Industriegebiet entsprechend neu beplant werden.

 

Ziel der Überplanung:

- Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet (Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

- der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

- der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

- der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

- Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

- der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

- der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

- der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 


Anlage:

 

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 087_13_1 (1213 KB)