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Der Stadtverordnete Karademir begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Der Stadtverordnete Butz begründet den Änderungsantrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion. Es folgen zustimmende Stellungnahmen der übrigen Fraktionen, so dass der Stadtverordnetenvorsteher den weitergehenden Änderungsantrag von AL/Die Grünen und CDU als interfraktionellen Antrag abstimmen lässt. Dieser lautet wie folgt: - Der Hessische Landtag berät derzeit über ein sog. Kinderförderungsgesetz, mit welchem Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen neu geregelt werden sollen. Zu dieser Thematik hat die Stadt Rödermark schon mit zwei beim Staatsgerichthof des Landes Hessen eingereichten Grundrechtsklagen deutlich gemacht, dass sie die bisherige Finanzausstattung der Kommunen für unzureichend hält und das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip verletzt sieht.
Hieran anknüpfend fordert die Stadt Rödermark den Hessischen Landtag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass - die gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten in Rödermark gewährleistet bleibt;
- eine bessere finanzielle Unterstützung der Träger durch das Land insbesondere im U3-Bereich erfolgt;
- die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten sichergestellt werden;
- die Stadt Rödermark und die freien Träger ihrer Verantwortung für attraktive und pädagogisch wertvolle Angebote in ihren Einrichtungen nachkommen können, und zwar insbesondere hinsichtlich
- Qualifikation, Fortbildung und Arbeitssituation der Beschäftigten
- Familiengerechte Öffnungszeiten
- Gewährleistung einer sachgerechten Inklusion für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf.
- Der Magistrat wird beauftragt, diese Positionsbestimmung in geeigneter Weise in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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