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Auszug - Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: "Kein Qualitätsabbau in Kindergärten" Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 2.05.2013  

 
 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CAL/0117/13 "Kein Qualitätsabbau in Kindergärten" Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 2.05.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Stadtverordnete Karademir begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Der Stadtverordnete Butz begründet den Änderungsantrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion. Es folgen zustimmende Stellungnahmen der übrigen Fraktionen, so dass der Stadtverordnetenvorsteher den weitergehenden Änderungsantrag von AL/Die Gnen und CDU als interfraktionellen Antrag abstimmen lässt. Dieser lautet wie folgt:

 

  1. Der Hessische Landtag berät derzeit über ein sog. Kinderförderungsgesetz, mit welchem Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen neu geregelt werden sollen. Zu dieser Thematik hat die Stadt Rödermark schon mit zwei beim Staatsgerichthof des Landes Hessen eingereichten Grundrechtsklagen deutlich gemacht, dass sie die bisherige Finanzausstattung der Kommunen für unzureichend hält und das in der Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip verletzt sieht.

 

Hieran anknüpfend fordert die Stadt Rödermark den Hessischen Landtag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass

 

  1. die gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten in Rödermark gewährleistet bleibt;
  2. eine bessere finanzielle Unterstützung der Träger durch das Land insbesondere im U3-Bereich erfolgt;
  3. die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine gute pädagogische Arbeit der Kindertagesstätten sichergestellt werden;
  4. die Stadt Rödermark und die freien Träger ihrer Verantwortung für attraktive und pädagogisch wertvolle Angebote in ihren Einrichtungen nachkommen können, und zwar insbesondere hinsichtlich

 

  • Qualifikation, Fortbildung und Arbeitssituation der Beschäftigten
  • Familiengerechte Öffnungszeiten
  • Gewährleistung einer sachgerechten Inklusion für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, diese Positionsbestimmung in geeigneter Weise in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /