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Auszug - Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"  

 
 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0087/13 Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam aufgerufen. Bürgermeister Kern begründet die Vorlagen des Magistrats. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen. In der Folgesst der Stadtverordnetenvorsteher abstimmen. Der Wortlaut ist wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

-              Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

-              der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

-              der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

-              der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter


Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FDP