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Sachverhalt/Begründung:
Das geplante Kinderförderungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Die Einführung von "Fallpauschalen" für betreute Kinder, von Betreuungsmittelwerten in der Berechnung der Anwesenheitszeiten und die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften in der Betreuung hat eine Ökonomisierung der Kinderbetreuung zur Folge.
Nur große Gruppen mit bis zu 16 Kindern im U3-Bereich und 25 Kinder im Kindergartenbereich rechnen sich. Es rechnen sich auch nur solche Öffnungszeiten, in denen möglichst alle Kinder anwesend sind. Kleine Gruppen und lange Öffnungszeiten, etwa bis 17:00 Uhr, werden unwirtschaftlich oder müssen anderweitig finanziert werden.
Zur Abfederung des Kostendrucks steht zu erwarten, dass vermehrt mit Teilzeitarbeitskräften, befristeten Arbeitsverhältnissen und nicht pädagogisch ausgebildetem Personal gearbeitet werden muss.
Weil Eltern, Träger und auch wir als Stadtverordnetenversammlung aber eine gute Qualität, kleine Gruppen und Öffnungszeiten orientiert an den Bedürfnissen der Elternteile in den Einrichtungen wollen und weil schon allein auf Grund baulicher Voraussetzungen und zugrunde liegender Betriebsgenehmigungen die Träger überhaupt nicht in der Lage sind, die ökonomisch sinnvolle "Volllast" ihrer Einrichtungen herzustellen, wird sich die anteilige Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Land Hessen reduzieren.
Der Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes führt aber auch noch zu weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten: Es sind zu geringe Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung vorgesehen, der Aufwand für Leitungsfunktionen, pädagogische Vor- und Nachbereitung ist nicht berücksichtigt, und die zu erwartende Steigerung der Gruppengrößen führen zu Mehrbelastung in der Betreuung und in der Arbeit mit den Eltern.
Der Gesetzentwurf enthält u.E. nur unzureichende Regelungen über die finanziellen und personellen Mehrbedarfe betreffend Inklusion und für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf. Auch das ist ein Rückschritt angesichts der EU-Behindertenrechts-konvention und den Bemühungen um soziale Integration von benachteiligten Kindern.
Die Landesregierung musste dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes nachkommen und den Kommunen einen Ausgleich für die Mehrbelastungen angesichts landesgesetzlicher Vorgaben in der Kinderbetreuung zahlen.
Das sog. Kinderförderungsgesetz nimmt die Hoffnung, dass es die Landesregierung mit einer nachhaltigen Förderung der Kinder und ihren Betreuungseinrichtungen wirklich ernst ist.
Statt den Anteil des Landes an der Finanzierung deutlich zu erhöhen, wird das Gesetz dazu führen, dass landesseitig weniger Mittel für die Kinderbetreuung ausgeben werden müssen bzw. die Sicherung bestehender qualitativer Standards und die Mehrkosten des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen den Kommunen überlassen wird.
Das Land nimmt damit seine Verantwortung für die Förderung der Kinder nicht wahr. Das ist unsozial und so nicht hinnehmbar. Die Landesregierung lässt die Kommunen einmal mehr mit ihren Problemen allein, wenn es um gute Qualität in der Kinderbetreuung geht. Das ist schlichtweg unverantwortlich und so keinesfalls zu akzeptieren. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von der CDU-FDP-Koalition im Hessischen Landtag vorgelegten Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes ab.
Das Gesetz steht im Gegensatz zu den Zielen einer guten, pädagogisch sinnvollen Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und angemessenen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
Es wird vielmehr dazu beitragen, die Qualität der Arbeit der Kinderbetreuungseinrichtungen zu verschlechtern.
Deshalb fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat der Stadt Rödermark auf,
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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