Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Amtszeit der amtierenden Gerichtsschöffinnen und Gerichtsschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2013.
Zur Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 sind Vorschlagslisten von den Städten und Gemeinden aufzustellen und dem zuständigen Amtsgericht vorzulegen. Anschließend erfolgt die Wahl durch Schöffenwahlausschüsse, die bei den Amtsgerichten gebildet werden.
Die Mindestzahl der durch die Stadt Rödermark für die Schöffenwahl vorzuschlagenden Bürgerinnen und Bürger wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Darmstadt auf 17 Personen festgelegt.
Die beigefügte Vorschlagsliste setzt sich aus Meldungen interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie aus Kandidatinnen und Kandidaten zusammen, die von den Fraktionen vorgeschlagen wurden.
Für die Aufnahme in die dem Amtsgericht Langen vorzulegende Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen gemäß der vorgelegten Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen: Vorschlagsliste Schöffinnen und Schöffen Rödermark
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