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Vorlage - VO/0074/13  

 
 
Betreff: Vermietung Veranstaltungsraum und Küche im SchillerHaus -
Benutzungs- und Gebührenordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kinder   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
23.04.2013 
14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
25.04.2013 
25. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
07.05.2013 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Benutzungs u Gebührenordnung_SchillerHaus PDF-Dokument
Mietvertrag_SchillerHausAnlage2 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Das SchillerHaus wird auch für externe Veranstaltungen, insbesondere für Privatfeiern genutzt. Über eine vorläufige Mietvereinbarungen konnten auch bisher schon Einnahmen gesichert werden (50 € Reinigungspauschale, Nutzung der antialkoholischen Getränke im Haus).

Die Vermietbedingungen sollen analog der städtischen Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Räumlichkeiten angepasst werden. In diesem Zusammenhang gab es ein Abstimmungstreffen mit dem FB 5.

Ergebnis der Abstimmung ist die vorliegende Benutzungs- und Gebührenordnung für das SchillerHaus, Schillerstraße 17, in 63322 Rödermark (siehe Anlage 1).

Ausgehend von der Benutzungs- und Gebührenordnung wird vom Vermieter mit den Mietern eine Mietvereinbarung abgeschlossen (siehe Anlage 2)

Ausgenommen von der Benutzungs- und Gebührenordnung sind Kooperationsveranstaltungen von freien Trägern, Vereinen und sonstigen Institutionen mit dem SchillerHaus.

 


Beschlussvorschlag:

Der Benutzungs- und Gebührenordnung für das SchillerHaus wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

Im Haushaltsplan 2013 sind Einnahmen aus Vermietung (Kto. 530010) in Höhe von 2.100,-- € sowie sonstige Nebenerlöse (Kto. 530996) in Höhe von 3.200,-- € veranschlagt (Kostenstellen 460500, 469000, 431400, Produkte 04.1.06, 04.2.01, 04.3.02).

/He, 22.03.13

 

 

 

Jahre

Mehrbelastung des Ergebnishaushalts

Kompensation durch:

2013

 

 

2014

 

 

2015

 

 

2016

 

 

2017

 

 

2018

 

 

2019

 

 

2020

 

 

Summe

 

 

 


Anlagen

  • Anlage 1: Benutzungs- und Gebührenordnung für das SchillerHaus
  • Anlage 2: Mietvereinbarung für das SchillerHaus in Rödermark

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs u Gebührenordnung_SchillerHaus (26 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 Mietvertrag_SchillerHausAnlage2 (45 KB) PDF-Dokument (58 KB)