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Sachverhalt/Begründung: Das SchillerHaus wird auch für externe Veranstaltungen, insbesondere für Privatfeiern genutzt. Über eine vorläufige Mietvereinbarungen konnten auch bisher schon Einnahmen gesichert werden (50 € Reinigungspauschale, Nutzung der antialkoholischen Getränke im Haus). Die Vermietbedingungen sollen analog der städtischen Benutzungs- und Gebührenordnung für städtische Räumlichkeiten angepasst werden. In diesem Zusammenhang gab es ein Abstimmungstreffen mit dem FB 5. Ergebnis der Abstimmung ist die vorliegende Benutzungs- und Gebührenordnung für das SchillerHaus, Schillerstraße 17, in 63322 Rödermark (siehe Anlage 1). Ausgehend von der Benutzungs- und Gebührenordnung wird vom Vermieter mit den Mietern eine Mietvereinbarung abgeschlossen (siehe Anlage 2) Ausgenommen von der Benutzungs- und Gebührenordnung sind Kooperationsveranstaltungen von freien Trägern, Vereinen und sonstigen Institutionen mit dem SchillerHaus.
Beschlussvorschlag: Der Benutzungs- und Gebührenordnung für das SchillerHaus wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Ja Im Haushaltsplan 2013 sind Einnahmen aus Vermietung (Kto. 530010) in Höhe von 2.100,-- € sowie sonstige Nebenerlöse (Kto. 530996) in Höhe von 3.200,-- € veranschlagt (Kostenstellen 460500, 469000, 431400, Produkte 04.1.06, 04.2.01, 04.3.02). /He, 22.03.13
Anlagen
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