Die
Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahres-abschluss 2008
des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und
erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2008 Entlastung
Der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.687.876,18 EUR
der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.1.644,40 EUR
und
der Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.-102.286,99
EUR
werden auf neue
Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
19.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr
Die Stadtverordnetenversammlung
stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk
der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahres-abschluss 2008 des Eigenbetriebes
Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008
Entlastung.
Der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.687.876,18 EUR
der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.1.644,40 EUR
und der Verlust des
Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.-102.286,99 EUR
werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
01.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes
den mit uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG
versehenen Jahres-abschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und
Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung
Der Gewinn
des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.687.876,18
EUR
der Gewinn
des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.1.644,40
EUR
und der
Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v-102.286,99
EUR