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Vorlage - VO/0353/09  

 
 
Betreff: Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen;
Brandschutzmaßnahmen im Alten- und Pflegeheim Haus Morija
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
16.11.2009      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung
01.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 10.11.2009 mitgeteilt, dass auf Basis der Anmeldung des Christusträgers Sozialwerk e.V. eine Förderung der Brandschutzmaßnahmen im Alten- und Pflegeheim Morija aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs wie folgt vorgesehen ist:

 

1.050.000 € vorgesehene Gesamtkosten

 

    540.000 € voraussichtliche Förderung seitens des Landes Hessen

                        (vorbehaltlich endgültiger Festsetzung)

 

                        davon ca. 216.000 € (40%) als nicht rückzahlbare Zuwendung

 

                     davon ca. 324.000 € (60%) als zinsfreies Darlehen nach § 6

         Investitionsfondsgesetz,

         Tilgung 5% jährlich, Laufzeit 20 Jahre    

 

Darlehensnehmer gegenüber dem Land ist die Stadt Rödermark, die das Darlehen zu gleichen Konditionen an den Träger weitergeben soll.

 

Die Restfinanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

    350.000 € vom Deutschen Hilfswerk

    180.000 € Eigenmittel Haus Morija

 

In der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2010 sind die Zuwendung und das Darlehen sowie die Weitergabe der Fördermittel an den Träger und die durch den Träger zu erstattende Tilgung bereits vorgesehen.

Eine Genehmigung der Darlehensaufnahme seitens der Kommunalaufsicht ist gem.

§ 103 Abs. 6 HGO i.V. mit VV5.5 zur § 103 ausnahmsweise nicht erforderlich, da es

sich um ein vom Land Hessen gewährtes Darlehen handelt, bei dem auch der HMdI

an der Bewilligung beteiligt war.

 

Lt. Schreiben des Fachministeriums vom 10.11.2009 (Eingang 11.11.2009) ist binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens rechtsverbindlich zu bestätigen, dass die Stadt Rödermark die Darlehensmittel entgegen nehmen und zu der angegebenen Kondition tilgen wird.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für Brandschutzmaßnahmen im Alten- und Pflegeheim Morija, Zwickauer Straße 2, 63322 Rödermark, ein Darlehen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von voraussichtlich 324.000 € entgegen genommen und zu gleichen Konditionen (zinsfrei, 5% Tilgung jährlich, Laufzeit: 20 Jahre) an den Träger Christusträger Sozialwerk e.V. weiter gegeben wird.

 

Die Auszahlung des Darlehens an das Christusträger Sozialwerk e.V. erfolgt nach Eintragung einer vorrangigen Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages zu Gunsten der Stadt Rödermark.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: