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Sachverhalt/Begründung: Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit hat
mit Schreiben vom 10.11.2009 mitgeteilt, dass auf Basis der Anmeldung des
Christusträgers Sozialwerk e.V. eine Förderung der Brandschutzmaßnahmen im
Alten- und Pflegeheim Morija aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs wie
folgt vorgesehen ist: 1.050.000 € vorgesehene Gesamtkosten 540.000 €
voraussichtliche Förderung seitens des Landes Hessen
(vorbehaltlich endgültiger Festsetzung)
davon ca. 216.000 € (40%) als nicht rückzahlbare Zuwendung davon ca. 324.000 € (60%) als
zinsfreies Darlehen nach § 6 Investitionsfondsgesetz, Tilgung 5% jährlich, Laufzeit 20 Jahre Darlehensnehmer gegenüber dem Land ist die Stadt Rödermark, die
das Darlehen zu gleichen Konditionen an den Träger weitergeben soll. Die Restfinanzierung ist wie folgt vorgesehen: 350.000 € vom
Deutschen Hilfswerk 180.000 €
Eigenmittel Haus Morija In der Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2010 sind die
Zuwendung und das Darlehen sowie die Weitergabe der Fördermittel an den Träger und
die durch den Träger zu erstattende Tilgung bereits vorgesehen. Eine Genehmigung der Darlehensaufnahme seitens der
Kommunalaufsicht ist gem. § 103 Abs. 6 HGO i.V. mit VV5.5 zur § 103 ausnahmsweise nicht
erforderlich, da es sich um ein vom Land Hessen gewährtes Darlehen handelt, bei dem
auch der HMdI an der Bewilligung beteiligt war. Lt. Schreiben des Fachministeriums vom 10.11.2009 (Eingang
11.11.2009) ist binnen 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens rechtsverbindlich
zu bestätigen, dass die Stadt Rödermark die Darlehensmittel entgegen nehmen und
zu der angegebenen Kondition tilgen wird. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für
Brandschutzmaßnahmen im Alten- und Pflegeheim Morija, Zwickauer Straße 2, 63322
Rödermark, ein Darlehen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von
voraussichtlich 324.000 € entgegen genommen und zu gleichen Konditionen (zinsfrei,
5% Tilgung jährlich, Laufzeit: 20 Jahre) an den Träger Christusträger
Sozialwerk e.V. weiter gegeben wird. Die Auszahlung des Darlehens an das Christusträger Sozialwerk
e.V. erfolgt nach Eintragung einer vorrangigen Grundschuld in Höhe des
Darlehensbetrages zu Gunsten der Stadt Rödermark. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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