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Sachverhalt:
Gemäß § 7 Nr. 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) nimmt die Betriebskommission Stellung zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Verlustverwendung. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes durch die Stadtverordnetenversammlung.
Der Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Dreieich, erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.
Der Jahresabschluss wurde am 05. August 2009 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehen.
Die Betriebsleitung empfiehlt, den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Weiter wird empfohlen, den Verlust in Höhe von
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung.
Der Verlust in Höhe von 699.419,02 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2008 |
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