Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung: Der Entwurf des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans der
Stadt Rödermark wurde mit Stand November 2008 der Brandschutzdienststelle des
Kreises Offenbach zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 29.05.2009 nimmt die Dienstaufsicht hierzu
Stellung und bescheinigt der Stadt Rödermark die Vorlage eines sehr guten und
umfassenden Gesamtwerks, welches alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. In ihrer Stellungnahme geht die Dienstaufsicht insbesondere auf
die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist und auf die
Beibehaltung der Tagesalarmsicherheit ein und fordert hier entsprechende
Lösungen. Nach Auffassung der Dienstaufsicht ist es zur Einhaltung der
Hilfsfrist ausreichend, wenn eine der Schadenslage angemessene selbstständige
taktische Einheit (Staffel = mindestens 6 Feuerwehrleute) eintrifft und
wirksame Hilfe einleitet. Hinsichtlich des Nichteinhaltens der gesetzlich vorgeschriebenen
Hilfsfrist wird ausdrücklich auf die
Verantwortlichkeit der Gremien der Stadt Rödermark hingewiesen. Weiterhin wird auf die Fahrzeugausstattung eingegangen. Hierzu
wird festgestellt, dass die vorhandenen Fahrzeuge bei der Feuerwehr Ober-Roden
auch im Hinblick auf bereits durchführte Einsparungen bzw. Reduzierungen den
Gegebenheiten entspricht und somit wie in der Entwurfsplanung dargestellt
umgesetzt werden kann. Der vorhandene PKW wird von der Dienstaufsicht nicht
beurteilt. Trotz der vorgenommenen Reduzierung (Einsparung eines Rüstwagens)
und trotz der künftigen Reduzierung von einem Großfahrzeug auf ein kleineres
und wendigeres und somit kostengünstigeres Kleinlöschfahrzeug bleibt der
überörtliche Charakter der Feuerwehr Ober-Roden erhalten. Die
Fahrzeugbezeichnungen sind dem aktuellen Stand anzupassen. Bei der Fahrzeugausstattung der Stadtteilfeuerwehr Urberach wird
erneut darauf hingewiesen, dass die Vorhaltung von Löschgruppenfahrzeugen vom
Typ LF 10/10 (früher LF 10/6) anstatt eines LF 20/16 aus der Sicht der
Dienstaufsicht und aus der Sicht des Landes Hessen als ausreichend angesehen
wird. Bei einer Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges vom Typ LF 20/16 oder
ähnlich muss die Stadt Rödermark die Mehrkosten eigenständig tragen. Im Hinblick auf die gegebene Entwicklung im personellen Bereich
wird eine Personalprognose gefordert, aus der zu entnehmen ist, wie die weitere
Personalgewinnung erfolgen soll. Die zur Durchführung der Planung anzuwendenden Empfehlungen der
kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes wurden bei der
vorliegenden Entwurfsplanung nicht weiter verfolgt, da diese Empfehlungen
derzeit überarbeitet werden. Eine Anwendung dieser Empfehlungen ist daher in
Abstimmung mit der Dienstaufsicht auch in der Endfassung des
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes nicht möglich, da hierdurch keine
verlässlichen und aktuellen Angaben gemacht werden können. Letztendlich sollen noch die Bezugsquellen der Datenerhebungen
in der Endfassung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes angegeben
werden. Unter Berücksichtigung der in der Stellungnahme der
Dienstaufsicht aufgeführten Ergänzungen
bzw. Änderungen kann der Entwurfsplanung von Seiten des Kreises Offenbach
zugestimmt werden. Der Magistrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 9. November
2009 mit dem Entwurf des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes befasst und
festgelegt, dass der Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 1.
Dezember 2009 ohne Empfehlung des Magistrats zur Beratung und späteren Beschlussfassung
vorgelegt werden soll.
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