Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0269/09  

 
 
Betreff: Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/6 Brandschutz
Federführend:StSt Brandschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
18.11.2009 
33. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2009 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Magistrat Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme des Stadtbrandinspektors PDF-Dokument
Handlungsempfehlungen des Stadtbrandinspektors PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Entwurf des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans der Stadt Rödermark wurde mit Stand November 2008 der Brandschutzdienststelle des Kreises Offenbach zur Prüfung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 29.05.2009 nimmt die Dienstaufsicht hierzu Stellung und bescheinigt der Stadt Rödermark die Vorlage eines sehr guten und umfassenden Gesamtwerks, welches alle fünf Jahre fortzuschreiben ist.

 

In ihrer Stellungnahme geht die Dienstaufsicht insbesondere auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist und auf die Beibehaltung der Tagesalarmsicherheit ein und fordert hier entsprechende Lösungen. Nach Auffassung der Dienstaufsicht ist es zur Einhaltung der Hilfsfrist ausreichend, wenn eine der Schadenslage angemessene selbstständige taktische Einheit (Staffel = mindestens 6 Feuerwehrleute) eintrifft und wirksame Hilfe einleitet. Hinsichtlich des Nichteinhaltens der gesetzlich vorgeschriebenen  Hilfsfrist wird ausdrücklich auf die Verantwortlichkeit der Gremien der Stadt Rödermark hingewiesen. 

 

Weiterhin wird auf die Fahrzeugausstattung eingegangen. Hierzu wird festgestellt, dass die vorhandenen Fahrzeuge bei der Feuerwehr Ober-Roden auch im Hinblick auf bereits durchführte Einsparungen bzw. Reduzierungen den Gegebenheiten entspricht und somit wie in der Entwurfsplanung dargestellt umgesetzt werden kann. Der vorhandene PKW wird von der Dienstaufsicht nicht beurteilt. Trotz der vorgenommenen Reduzierung (Einsparung eines Rüstwagens) und trotz der künftigen Reduzierung von einem Großfahrzeug auf ein kleineres und wendigeres und somit kostengünstigeres Kleinlöschfahrzeug bleibt der überörtliche Charakter der Feuerwehr Ober-Roden erhalten. Die Fahrzeugbezeichnungen sind dem aktuellen Stand anzupassen.

 

Bei der Fahrzeugausstattung der Stadtteilfeuerwehr Urberach wird erneut darauf hingewiesen, dass die Vorhaltung von Löschgruppenfahrzeugen vom Typ LF 10/10

(früher LF 10/6) anstatt eines LF 20/16 aus der Sicht der Dienstaufsicht und aus der Sicht des Landes Hessen als ausreichend angesehen wird. Bei einer Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges vom Typ LF 20/16 oder ähnlich muss die Stadt Rödermark die Mehrkosten eigenständig tragen.

 

Im Hinblick auf die gegebene Entwicklung im personellen Bereich wird eine Personalprognose gefordert, aus der zu entnehmen ist, wie die weitere Personalgewinnung erfolgen soll.

 

Die zur Durchführung der Planung anzuwendenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes wurden bei der vorliegenden Entwurfsplanung nicht weiter verfolgt, da diese Empfehlungen derzeit überarbeitet werden. Eine Anwendung dieser Empfehlungen ist daher in Abstimmung mit der Dienstaufsicht auch in der Endfassung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes nicht möglich, da hierdurch keine verlässlichen und aktuellen Angaben gemacht werden können. 

 

 

Letztendlich sollen noch die Bezugsquellen der Datenerhebungen in der Endfassung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes angegeben werden.

 

Unter Berücksichtigung der in der Stellungnahme der Dienstaufsicht  aufgeführten Ergänzungen bzw. Änderungen kann der Entwurfsplanung von Seiten des Kreises Offenbach zugestimmt werden.

 

Der Magistrat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 9. November 2009 mit dem Entwurf des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes befasst und festgelegt, dass der Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 1. Dezember 2009 ohne Empfehlung des Magistrats zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Beschlussvorschlag:

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme des Stadtbrandinspektors (32 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 2 2 Handlungsempfehlungen des Stadtbrandinspektors (27 KB) PDF-Dokument (31 KB)