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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A. Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5
Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung
für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung. Der Verlust in Höhe von 699.419,02 € wird gemäß § 11 Abs.
6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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