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Vorlage - VO/0321/09-1  

 
 
Betreff: Konzept zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing Vorberatung
17.11.2009 
31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortmarketing (offen)   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2009 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
30.11.2009      geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
02.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, 1. Fortsetzung der Sitzung vom 1.12.2009 ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.10.2009 ist ein Konzept zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke zu erstellen, sowie ein Sonderkonzept für junge Familien, das das Bauen in Rödermark attraktiver macht.

 

 

1. Grundstückspreise

 

Nach der derzeitigen Beschlussfassung beträgt der Grundstückspreis für Wohnbaugrundstücke 350 €/qm zuzüglich Erschließungskosten. Die Erschließungskosten belaufen sich für das Baugebiet „Am Karnweg“ auf 100 €/qm und für das Neubaugebiet „An den Rennwiesen“ werden die Kosten auf ca. 80,00 €/qm geschätzt. Dies bedeutet einen Quadratmeterpreis von fast 450 €.

Bereits der schleppende Verkauf der Grundstücke im Baugebiet „Am Karnweg“ hat gezeigt, dass dieser Betrag derzeit nicht zu erzielen ist.

Eine Vermarktung der Grundstücke ist nur möglich, wenn der Kaufpreis herabgesetzt wird.

 

Der Bodenrichtwert für Wohnbauland im Stadtgebiet Rödermark zum Stichtag 01.01.2009 liegt zwischen 350 €/qm und 400 €/qm inklusive Erschließungskosten.

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen liegt bei 320-340 €/qm (erschlossen).

 

Es wird daher empfohlen, die Grundstückspreise für Baugrundstücke in Rödermark wie folgt festzusetzen.

 

Wohnbaugrundstücke:                 300 €/qm zzgl. Erschließungskosten

 

Grundstücke im Mischgebiet:       270 €/qm zzgl. Erschließungskosten

Hier muss vertraglich und auch grundbuchmäßig abgesichert werde, dass auf dem Grundstück neben der Wohnnutzung auch eine gewerbliche Nutzung stattfinden muss. Es könnte sonst passieren, dass im Anschluss an das Gewerbegebiet ein reines Wohngebiet entsteht. Außerdem soll verhindert werden, dass günstigere Mischgebiet-Grundstücke zu reinen Wohnzwecken erworben werden.

 

Gewerbegrundstücke:                100 €/qm - 125 €/qm als Verhandlungsbasis wie bisher zzgl. Erschließungskosten

 

 

In Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“, sollte – wie auch bisher - die Möglichkeit einer Preisanpassung bestehen.

 

 

 

2. Sonderkonzept für junge Familien

 

Durch die nachfolgend aufgeführten Festlegungen könnte das Bauen für junge Familien in Rödermark interessanter werden:

 

 

2.1 Grundstücke

 

Das Sonderkonzept für junge Familien sollte folgende Flächen in den Baugebieten „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“ umfassen:

 

Am Karnweg: Gemarkung Ober-Roden Flur 15

 

Nr. 452-457,  Am Karnweg 20-30 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm

Nr. 531-537,  Am Karnweg 32-44 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm

 

Zweigeschossige Reihenhausbebauung möglich, mit Befreiung auch Möglichkeit der Bebauung mit Doppelhäusern

 

 

 

 

An den Rennwiesen: Gemarkung Urberach Flur 7

 

Nr. 358, Karl-May-Weg 7, 516 qm

Nr. 359, Karl-May-Weg 5, 545 qm

Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 qm

Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm

Nr. 403, Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm

Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm

Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm

 

Auf all diesen Flächen ist eine zweigeschossige Bauweise mit Einzel- oder Doppelhäusern zulässig, auf dem großen Grundstück sogar Reihenhäuser mit bis zu drei Vollgeschossen.

 

 

 

 

 

2.2 Grundstückspreis

 

Der Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien sollte grundsätzlich 200 €/qm zuzüglich Erschließungskosten betragen.

 

 

 

2.3 Förderungsrichtlinien

 

Die Förderungsrichtlinien sollten folgende Festsetzungen enthalten:

  • Förderungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
  • Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem Wege übertragen werden.
  • Die Verpflichtungen sind durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

 

 

 

2.4 Sonderregelung

 

Für kinderreiche Familien (ab 4 Kindern unter 18 Jahren) sollte die Möglichkeit bestehen, auch ein Grundstück zum Preis von 200 €/qm zu erwerben, das nicht für das Förderprogramm „Junge Familien“ vorgesehen ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke werden folgende Festlegungen getroffen:

 

1. Grundstückspreise

 

Die Preise für städtische Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet Rödermark werden wie folgt festgesetzt:

 

Wohnbaugrundstücke:                 340 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

Grundstücke im Mischgebiet:       310 €/qm inkl. Erschließungskosten

In den Kaufverträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Mischgebiet handelt.

 

Gewerbegrundstücke:                100 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

 

In Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“ besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung.

 

 

 

2. Sonderkonzept für junge Familien

 

Es wird ein Sonderkonzept für junge Familien aufgestellt, das folgende Festsetzungen enthält:

 

 

2.1 Grundstücke

 

Das Sonderkonzept für junge Familien umfasst folgende Flächen in den Baugebieten „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“:

 

Am Karnweg: Gemarkung Ober-Roden Flur 15

 

Nr. 452-457,  Am Karnweg 20-30 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm

Nr. 531-537,  Am Karnweg 32-44 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm

 

 

 

 

An den Rennwiesen: Gemarkung Urberach Flur 7

 

Nr. 358, Karl-May-Weg 7, 516 qm

Nr. 359, Karl-May-Weg 5, 545 qm

Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 qm

Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm

Nr. 403, Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm

Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm

Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm

 

 

 

2.2 Grundstückspreis

 

Der Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien beträgt grundsätzlich 270 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

 

 

2.3 Förderungsrichtlinien

 

Die Förderungsrichtlinien enthalten folgende Festsetzungen:

  • Förderungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
  • Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit ohne Zustimmung des Magistrates der Stadt weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem Wege übertragen werden. Im Falle einer Veräußerung ist der Differenzbetrag zum dann üblichen Marktpreis (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) zu entrichten.
  • Die Verpflichtungen sind durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

 

 

 

3. Vermarktungskonzept

 

Die städtischen Grundstücke werden auf der städtischen Homepage mit konkreten Angaben zu Größe, Bebaubarkeit und Preis eingestellt. Soweit möglich und tunlich werden die entsprechenden Informationen per Informationstafel auf den Grundstücken dargestellt. In ähnlicher Weise werden Informationsblätter für interessierte Käufer vorgehalten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein