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Vorlage - VO/0320/09  

 
 
Betreff: Betriebskostenzuschuss Schwimmbad
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
09.11.2009      ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2009 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
02.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, 1. Fortsetzung der Sitzung vom 1.12.2009 geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat dem damaligen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft mit Beschluss vom 04.12.2007 einen Zuschuss in Höhe von 400.000 Euro zum Betrieb des Schwimmbads 2008 gewährt.

Der Beschluss beinhaltet die Festlegung, dass jährlich neu über den Zuschuss zu entscheiden ist.

 

Nach nunmehr dreijährigem Betrieb des Badehauses, mit entsprechenden Erfahrungen und dem vorliegenden Beratungsergebnis der Unternehmensberatung Altenburg, wurden folgende Erkenntnisse aus dem Gutachten gewonnen:

 

  1. Der Badbereich kann mit einem Zuschuss von 400.000 € nicht dauerhaft auskommen. Das ausgewiesene Betriebsergebnis 1 (vor anlagebedingten Kosten) von ca. 253.000 € kann sich im Benchmark vergleichbarer Bäder ausgesprochen gut sehen lassen. Unter Berücksichtigung der anlagebedingten Kosten ergibt sich allerdings ein Zuschussbedarf von ca. 629.000 € pro Jahr.
  2. Zinsen und Abschreibungen für die Errichtung des Badehauses werden langfristig sinken, allerdings werden im Gegenzug die Instandhaltungskosten und wahrscheinlich auch die Energiekosten steigen. Die Vorsehung eines Zuschusses in der oben genannten Dimension sollte also, inklusive einer Indizierung, aus kommunaler Sicht mittel- bis langfristig eingeplant werden.
  3. Dem steht ein ausgesprochen akzeptiertes und gut ausgelastetes Schwimm- und Badeangebot gegenüber. Das „Preis-Leistungsverhältnis“ für das Bad wird aus Beratersicht als stimmig bewertet.
  4. Voraussetzung für die Ergebniserreichung ist allerdings die komplette Konzeptumsetzung, auch inklusive der Öffnungszeitenregelung und der moderaten Preisanhebung im Badbereich.
  5. Für die Umsetzung der Konzeption im Tagesgeschäft muss eine versierte Fachkraft mit Führungserfahrung gewonnen werden, die die Konzeption weiter ausfeilt und sich den ändernden Marktbedingungen anpasst.

 

 

Die Konzeption der Unternehmensberatung Altenburg wurde insbesondere in den Punkten Öffnungszeitenregelung und Preisanhebung umgesetzt. Beide Positionen wurden zum 01.11.2009 angepasst.

 

Eine versierte Fachkraft konnte bereits mit dem Mitte 2009 eingestellten Leiter des Badehauses gewonnen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Kommunalen Betrieben Rödermark für das Jahr 2010 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 629.000 Euro zum Betrieb des Schwimmbads zu gewähren.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Enrturf des Haushaltsplans 2010 sind 400.000 € eingestellt. Der Betrag könnte im Laufe der Haushaltsberatung auf 629.000 € erhöht werden. (Bt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: