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Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat dem
damaligen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft mit Beschluss vom 04.12.2007 einen
Zuschuss in Höhe von 400.000 Euro zum Betrieb des Schwimmbads 2008 gewährt. Der Beschluss beinhaltet die Festlegung, dass jährlich neu über
den Zuschuss zu entscheiden ist. Nach nunmehr dreijährigem Betrieb des Badehauses, mit entsprechenden
Erfahrungen und dem vorliegenden Beratungsergebnis der Unternehmensberatung
Altenburg, wurden folgende Erkenntnisse aus dem Gutachten gewonnen:
Die Konzeption der Unternehmensberatung Altenburg wurde
insbesondere in den Punkten Öffnungszeitenregelung und Preisanhebung umgesetzt.
Beide Positionen wurden zum 01.11.2009 angepasst. Eine versierte Fachkraft konnte bereits mit dem Mitte 2009
eingestellten Leiter des Badehauses gewonnen werden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Kommunalen
Betrieben Rödermark für das Jahr 2010 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 629.000
Euro zum Betrieb des Schwimmbads zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen: JA Im Enrturf des Haushaltsplans 2010 sind
400.000 € eingestellt. Der Betrag könnte im Laufe der Haushaltsberatung
auf 629.000 € erhöht werden. (Bt) Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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