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Vorlage - VO/0323/09  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
04.11.2009      zur Kenntnis genommen   
Magistrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.11.2009 
36. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.12.2009 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtver-ordnetenversammlung die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes dazu Stellung genommen hat..

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde vom Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung am
25. März 2009 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die GBZ Treuhand Hessen AG, Kassel.

 

Dem Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung wurde mit Datum vom 04. August 2009 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG erteilt.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen,

 

den Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.                                     687.876,18 EUR

den Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.                                               1.644,40 EUR

den Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.                                  -102.286,99 EUR

 

auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahres-abschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung

 

Der Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v.                                     687.876,18 EUR

der Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v.                                                1.644,40 EUR

und der Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v.                  -102.286,99 EUR

 

werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Anlagen

Anlagen