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Sachverhalt: Gemäß § 5 Nr. 11 des
Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadtver-ordnetenversammlung
die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe fest und entscheidet über die Verwendung
des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den
Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5
EigBGes dazu Stellung genommen hat.. Der
Jahresabschluss 2008 wurde vom Eigenbetrieb Entsorgung und Dienstleistung am Dem
Jahresabschluss 2008 des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung wurde mit
Datum vom 04. August 2009 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der GBZ
Treuhand Hessen AG erteilt. Die
Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2008
des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark gemäß § 5
Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, den Gewinn des Geschäftsfeldes Abwasser
i.H.v. 687.876,18
EUR den Gewinn des Geschäftsfeldes Abfall i.H.v. 1.644,40 EUR den Verlust des
Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v. -102.286,99 EUR auf
neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag: Die
Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahres-abschluss 2008
des Eigenbetriebes Entsorgung und Dienstleistung der Stadt Rödermark fest und
erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2008 Entlastung Der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abwasser i.H.v. 687.876,18 EUR der Gewinn des
Geschäftsfeldes Abfall i.H.v. 1.644,40 EUR und
der Verlust des Geschäftsfeldes Betriebshof i.H.v. -102.286,99
EUR werden auf neue
Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen |
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