Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung.
Der Verlust in Höhe von 699.419,02 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
19.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05
Die Stadtverordnetenversammlung
stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand
Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen
Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der
Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008
Entlastung.
Der Verlust in Höhe von 699.419,02
€ wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage
ausgeglichen.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
01.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A
Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5
Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung
für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung.
Der Verlust in Höhe von 699.419,02 € wird gemäß § 11 Abs.
6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen.