Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß
§ 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1
„Kinder- und Jugendfarm“.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.
Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem
Kartenauszug.
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung
einer Kinder und Jugendfarm.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und
verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss.
Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne
Aussprache erfolgen.