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Auszug - Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"  

 
 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0119/09 Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 619-102\A 62
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss gefasst

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung einer Kinder und Jugendfarm.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      1 x FDP