Bürgerinformationssystem
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss
gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden
gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1
„Kinder- und Jugendfarm“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung einer Kinder und Jugendfarm. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP Ablehnung: / Enthaltung: 1
x FDP |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||