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Vorlage - VO/0119/09  

 
 
Betreff: Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 619-102\A 62
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
27.05.2009 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.05.2009 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.06.2009 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Verein Kinder- und Jugendfarm Rödermark beantragt die Änderung des Bebauungsplans A 62 „Die Rodaugärten“.

Die Gespräche und Planungen der letzten Wochen für die Kinder- und Jugendfarm Rödermark haben gezeigt, dass der aktuell bestehende Bebauungsplan für das Gelände einige schmerzhafte Restriktionen auferlegt, die auf Dauer gesehen das Wachstum der Farm beeinträchtigen wenn nicht sogar verhindern werden.

Aus diesem Grund wird der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das bereits angepachtete Flurstück und die für eine Erweiterung vorgesehenen Flurstücke in der Form, dass die Bedürfnisse und Anforderungen einer Kinder- und Jugendfarm wie z. B. Lagerfeuer, Tierhaltung etc. stärker Berücksichtigung finden, gestellt.

 

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Kinder- und Jugendfarm wird seitens der Bauaufsicht auf eine Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ gedrängt, da die geplanten Nutzungen den Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes widersprechen. Die geplanten Nutzungen wie Kleintierhaltung, Feuerstellen sowie Gartengröße usw. sind im derzeitigen Plan ausdrücklich ausgeschlossen bzw. festgelegt. Für eine Befreiung von diesen Festsetzungen wird kein Handlungsspielraum gesehen, da eine Befreiung nur in Frage kommen könnte, wenn Planungsgrundsätze nicht berührt würden. Dies sei aber hier der Fall.

 

Ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit den entsprechenden Festsetzungen ist in der Anlage beigefügt.

 

Es wird empfohlen, die Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes A 62Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem Kartenauszug.

 



 

 

 

 

 



Rodau

Oberwiesenweg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Bahnlinie



Kleingartengelände

 

 

 

 

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung einer Kinder und Jugendfarm.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Auszug aus Bebauungsplan A 62 „Die Rodaugärten“