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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde vom Planungsbüro der Entwurf des Bebauungsplans B 6.2 „Am Weiher, Teil 1“ erstellt.
Zur Fortführung des Planverfahrens sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- sowie die Behördenbeteiligung gleichzeitig durchgeführt werden. Zur Billigung der Entwurfsfassung kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414). Grundlage dieses Beschlusses ist der
Entwurf vom März 2009. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs.
2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück
Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4. Die
genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Erweiterung der
Mischgebietsfläche. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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