Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Finanzierung des Baus eines eigengenutzten Hauses setzt immer
voraus, dass die regelmäßigen finanziellen Belastungen aus dem Bau, z.B. Zinsen
und Tilgung von Darlehen, durch die Bauherren aus laufenden Einkommen getragen
werden können. Dabei ist die Belastung der Bauherren in
den ersten Jahren erfahrungsgemäß am höchsten. Um Schwellenhaushalten den Einstieg in den
Erwerb von eigengenutztem Wohnraum zu erleichtern, sollten die Modalitäten der
Erbbaurechtsverträge der Stadt so gestaltet sein, dass die Bauherren in den
ersten Jahren nach dem Bau finanziell stärker entlastet werden, als dies durch
den Verkauf der Grundstücke zu einem subventionierten Grundstückspreis erfolgt. Es sind Finanzierungsmodelle möglich, die
dieses Ziel erreichen und gleichzeitig in der Summe die Erlöse der Stadt nicht
verringern. Ziel muss es sein, jungen Familien attraktive und
finanzierbare Flächen zur Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Beschlussvorschlag: Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung. Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dass jungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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