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Vorlage - ALG/0164/09  

 
 
Betreff: Personal und Arbeitsplatz für Schulsozialarbeit und Berufswegebegleitung sowie Kosten für Organisationsentwicklung in der Abteilung Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur Vorberatung
25.05.2009 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.05.2009 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.06.2009 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Generell

 

In der Jugendhilfe der Stadt Rödermark müssen in Zukunft klare Rahmenziele festgelegt werden.

 

Dabei soll städtische Jugendhilfe insbesondere dazu beitragen, dass möglichst jeder junge Mensch in Rödermark später in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern, um umfassend am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.Dieses grundsätzliche Ziel deckt sich mit den Grundaussagen im Kinder- und Jugendhilfegesetz, aber auch im kürzlich beschlossenen Integrationskonzept der Stadt Rödermark. Es muss auch für die Jugendarbeit der Stadt Rödermark bindend sein.Folglich muss sich die Jugendarbeit der Stadt Rödermark vor allem um Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf kümmern und in Zusammenarbeit besonders mit den Schulen mit dafür Sorge tragen, dass diese Kinder und Jugendlichen sich entsprechend entwickeln. Der Schulabschluss und die Einmündung in Ausbildung und Arbeit sind dabei von wesentlicher Bedeutung.

 

  • Zu 1.

 

Der Kreistag des Landkreises Offenbach hat kürzlich Förderrichtlinien für die Einrichtung von Schulsozialarbeit im Hauptschulbereich der weiterführenden Schulen beschlossen und sich verpflichtet, entsprechende Stellen in der Eingruppierung Eg9 TvöD hälftig zu finanzieren. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat sich bezüglich der Trägerschaft der Schulsozialarbeit für eine kommunale Lösung ausgesprochen.Auf dieser Grundlage und des hohen Bedarfs an der NBS sollten die Mittel für die derzeit dort tätige Sozialarbeiterin so angehoben werden, dass sie Vollzeit beschäftigt werden kann. Entsprechende Co-Finanzierungsanträge an den Kreis Offenbach sind dann zu stellen. Auch für die Teilzeitstelle an der HLS sind entsprechende Anträge an den Kreis zu stellen. Die Stelle ist auf Eg9 TvöD anzuheben, dies vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung.

 

  • Zu 2.

 

Auf der Grundlage der Weinheimer Erklärung und der eingangs beschriebenen generellen Zielsetzung der städtischen Jugendarbeit sollen Mittel für die Einrichtung einer Berufswegebegleitung mit einer Wochenarbeitszeit von zunächst 20 Stunden bereitgestellt werden (Personalkosten plus Arbeitsplatz). Ziel ist es dabei, den Berufseinmündungsprozess von Schulabgängern mit besonderem Förderbedarf zu begleiten und diese bei der Berufsfindung und Lebensplanung weiterhin zu unterstützen. Auch die Berufswegebegleitung wird zu 30% vom Kreis Offenbach unterstützt. Eventuell können Drittmittel von der Arbeitsagentur bereitgestellt werden.

 

  • Zu 3.

 

Die Neuausrichtung des Großteils der städtischen Jugendarbeit auf die o.a. Ziele und Zielgruppen macht es erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Leistungen diesen Zielen unterordnen und untereinander koordinieren. Weiterhin müssen die Ergebnisse der Leistungen der städtischen Jugendarbeit gesichert und dokumentiert werden, um besser steuern und optimieren sowie prüfen zu können, ob die Leistungen überhaupt zu den gewünschten Zielen führen. Eine externe Organisationsberatung soll gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Vorgabe der generellen Ziele durch die Politik, Methoden und Instrumente der Ergebnissicherung und Dokumentation entwickeln, die geeignet sind, ein diesbezügliches Berichtswesen aufzubauen. Nur auf dieser Grundlage sind eine Überprüfung und Bewertung und somit die Schaffung der notwendigen Transparenz möglich.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.     Im Haushalt 2009 werden die Mittel für die beiden Stellen Schulsozialarbeit an der NBS in Vollzeit und an der HLS mit 20 Stunden in der Eingruppierung Eg 9 etatisiert. Der Magistrat wird beauftragt, beim Kreis Offenbach Antrag auf Förderung auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Förderrichtlinien zu stellen.

 

2.     Im Haushalt 2009 werden die Mittel für eine Stelle Eg 9, 20 Wochenstunden für die Berufswegebegleitung eingestellt. Der Magistrat wird beauftragt, Drittmittel über den Kreis Offenbach und ggf die Arbeitsagentur zu akquirieren. Die Stellenbesetzung kann vorbehaltlich der Akquise von Drittmitteln besetzt werden, jedoch nur für die Zeit, in der die Co-Finanzierung gesichert ist.

 

3.     Im Haushalt 2009 werden Mittel für eine Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung „Jugendarbeit“ in Höhe von 4000 € bereitgestellt. Sie dienen dazu, Leistungsziele zu beschreiben und Transparenz hinsichtlich der Leistungserbringung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzustellen sowie ein Berichtswesen aufzubauen. ‚Der Magistrat wird beauftragt, die Co-Finanzierung durch Dritte zu prüfen und ggf. zu beantragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: