Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Generell In der Jugendhilfe der Stadt Rödermark müssen
in Zukunft klare Rahmenziele festgelegt werden. Dabei soll städtische Jugendhilfe
insbesondere dazu beitragen, dass möglichst jeder junge Mensch in Rödermark
später in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern,
um umfassend am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können.Dieses
grundsätzliche Ziel deckt sich mit den Grundaussagen im Kinder- und
Jugendhilfegesetz, aber auch im kürzlich beschlossenen Integrationskonzept der
Stadt Rödermark. Es muss auch für die Jugendarbeit der Stadt Rödermark bindend
sein.Folglich muss sich die Jugendarbeit der Stadt Rödermark vor allem um
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf kümmern und in
Zusammenarbeit besonders mit den Schulen mit dafür Sorge tragen, dass diese
Kinder und Jugendlichen sich entsprechend entwickeln. Der Schulabschluss und
die Einmündung in Ausbildung und Arbeit sind dabei von wesentlicher Bedeutung.
Der Kreistag des Landkreises Offenbach hat
kürzlich Förderrichtlinien für die Einrichtung von Schulsozialarbeit im
Hauptschulbereich der weiterführenden Schulen beschlossen und sich
verpflichtet, entsprechende Stellen in der Eingruppierung Eg9 TvöD hälftig zu
finanzieren. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat sich bezüglich der
Trägerschaft der Schulsozialarbeit für eine kommunale Lösung ausgesprochen.Auf
dieser Grundlage und des hohen Bedarfs an der NBS sollten die Mittel für die
derzeit dort tätige Sozialarbeiterin so angehoben werden, dass sie Vollzeit
beschäftigt werden kann. Entsprechende Co-Finanzierungsanträge an den Kreis
Offenbach sind dann zu stellen. Auch für die Teilzeitstelle an der HLS sind
entsprechende Anträge an den Kreis zu stellen. Die Stelle ist auf Eg9 TvöD
anzuheben, dies vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung.
Auf der Grundlage der Weinheimer Erklärung
und der eingangs beschriebenen generellen Zielsetzung der städtischen
Jugendarbeit sollen Mittel für die Einrichtung einer Berufswegebegleitung mit
einer Wochenarbeitszeit von zunächst 20 Stunden bereitgestellt werden
(Personalkosten plus Arbeitsplatz). Ziel ist es dabei, den
Berufseinmündungsprozess von Schulabgängern mit besonderem Förderbedarf zu
begleiten und diese bei der Berufsfindung und Lebensplanung weiterhin zu
unterstützen. Auch die Berufswegebegleitung wird zu 30% vom Kreis Offenbach
unterstützt. Eventuell können Drittmittel von der Arbeitsagentur bereitgestellt
werden.
Die Neuausrichtung des Großteils der
städtischen Jugendarbeit auf die o.a. Ziele und Zielgruppen macht es
erforderlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Leistungen diesen
Zielen unterordnen und untereinander koordinieren. Weiterhin müssen die
Ergebnisse der Leistungen der städtischen Jugendarbeit gesichert und
dokumentiert werden, um besser steuern und optimieren sowie prüfen zu können,
ob die Leistungen überhaupt zu den gewünschten Zielen führen. Eine externe
Organisationsberatung soll gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
unter Vorgabe der generellen Ziele durch die Politik, Methoden und Instrumente
der Ergebnissicherung und Dokumentation entwickeln, die geeignet sind, ein
diesbezügliches Berichtswesen aufzubauen. Nur auf dieser Grundlage sind eine
Überprüfung und Bewertung und somit die Schaffung der notwendigen Transparenz
möglich. Beschlussvorschlag: 1.
Im Haushalt 2009 werden die Mittel für die
beiden Stellen Schulsozialarbeit an der NBS in Vollzeit und an der HLS mit 20
Stunden in der Eingruppierung Eg 9 etatisiert. Der Magistrat wird beauftragt,
beim Kreis Offenbach Antrag auf Förderung auf der Grundlage der vom Kreistag
beschlossenen Förderrichtlinien zu stellen. 2.
Im Haushalt 2009 werden die Mittel für eine
Stelle Eg 9, 20 Wochenstunden für die Berufswegebegleitung eingestellt. Der
Magistrat wird beauftragt, Drittmittel über den Kreis Offenbach und ggf die
Arbeitsagentur zu akquirieren. Die Stellenbesetzung kann vorbehaltlich der
Akquise von Drittmitteln besetzt werden, jedoch nur für die Zeit, in der die
Co-Finanzierung gesichert ist. 3.
Im Haushalt 2009 werden Mittel für eine
Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung „Jugendarbeit“
in Höhe von 4000 € bereitgestellt. Sie dienen dazu, Leistungsziele
zu beschreiben und Transparenz hinsichtlich der Leistungserbringung der
einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzustellen sowie ein Berichtswesen
aufzubauen. ‚Der Magistrat wird beauftragt, die Co-Finanzierung durch
Dritte zu prüfen und ggf. zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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