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Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache Beschluss
gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche
Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im
Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V.
m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach
Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4. Die genaue
Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, 1 x FDP Ablehnung: / Enthaltung: 1
x FDP |
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