Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Vergleicht man objektiv die ursprünglich
Ende der 60er Jahre des zurückliegenden Jahrtausends für das Baugebiet Breidert
prognostizierte, bzw. geplante Entwicklung mit dem heutigen Ist-Zustand wird
klar, dass die tatsächliche Entwicklung eine quantitativ maßgeblich andere
Ebene erreicht hat. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, der Realität
dahingehend Rechnung zu tragen, dass das gesamte Wohngebiet zum reinen
Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet wird. An anderer Stelle im benannten
Gebiet wurden bereits Fakten vor demselben Hintergrund geschaffen, so z.B. die
Entfernung der ebenfalls auf die nicht eingetretene aber geplante bauliche
Weiterentwicklung hin errichteten Fußgängerunterführung. Darüber hinaus ist
festzustellen, dass aufgrund der vonstatten gegangenen Entwicklung die
planerische Begründung für das allgemeine Wohngebiet vollumfänglich entfallen
ist. Insofern stellt die einheitliche Festsetzung „reines
Wohngebiet“ auch eine sinnvolle Harmonisierung für das gesamte Plangebiet
dar und beendet den zum großen Teil sehr fragwürdigen und nicht (mehr) nachvollziehbaren
Zustand der direkten Nachbarschaft von allgemeinem und reinem Wohngebiet. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: das Baugebiet „Breidert“ wird vollumfänglich
- abgesehen vom Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO
umgewidmet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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