Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ entfällt
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Die Abstimmung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung soll
ohne Aussprache erfolgen.
04.12.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache beschlossen
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache
beschlossen.
Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ Entfällt.