Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin erläutert, dass die Neuwahl des
Ortsgerichtsschöffen gemäß § 55 Abs. 1 HGO in einem Wahlgang nach
Stimmenmehrheit erfolgt. Die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen, wenn
niemand widerspricht (§55 Abs. 3 HGO) Herr Gerl widerspricht der offenen Abstimmung. Es erfolgt
geheime Abstimmung. Von den Fraktionen werden vorgeschlagen: Vorschlag der CDU-Fraktion: Herr
Karl Otto Geis Vorschlag der Anderen Liste/Die Grünen Herr Werner Mühling Als Wahlhelfer werden benannt: für die CDU-Fraktion Herr Tobias Kruger für die Fraktion Andere Liste/Die Grünen Frau Anette Weckesser für die SPD-Fraktion Herr
Hidir Karademir für die FDP-Fraktion Herr
Manfred Rädlein Nach Durchführung der geheimen Wahl wird folgendes Wahlergebnis
festgestellt: Es wurden 40 Stimmen abgegeben. Gültig sind 40
Stimmen. Ungültig sind 0
Stimmen. Es entfallen auf den Vorschlag Karl Otto Geis 23 Stimmen. und auf den Vorschlag Werner Mühling 17 Stimmen Gewählt ist damit Herr Karl Otto Geis. Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem
Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von Karl Otto Geis für
das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) als Ortsgerichtsschöffe vor. Herr Gerl stellt den GO-Antrag, die Sitzung
zu unterbrechen. Um 22.30 Uhr wird einvernehmlich die
Sitzung unterbrochen. Die Fortsetzung der Sitzung findet am Freitag, den
7.12.2007 statt. |
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