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Sachverhalt: Am 18. August 2007
verstarb der langjährige Schöffe des Ortsgerichts Rödermark II (Urberach), Otto
Geis. Es ist daher die
Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen erforderlich. Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des
zuständigen Amtsgerichts ernannt. Für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) liegen zwei
Bewerbungen vor.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem
Direktor des Amtsgerichts Langen die Ernennung von …………………………….
für das Ortsgericht Rödermark II (Urberach) als Ortsgerichtsschöffe vor. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Anlagen |
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