Bürgerinformationssystem
Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ohne Aussprache
beschlossen. Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ Entfällt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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