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Vorlage - VO/0182/07-1  

 
 
Betreff: Wohnungsbauförderung
Projekt "Junge Familien"
Änderung der Förderungsrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2 640-601
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2007 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.12.2007 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung am 5.12.2007 und 7.12.2007 um 19.00 Uhr. ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vergabekriterien_neu PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der erste Bauabschnitt mit 5 Reihenhäusern im Baugebiet „Am Karnweg“ ist mit Verkauf des letzten Gebäudes als abgeschlossen zu betrachten.

 

Bereits bei der Bewerbung des ersten Abschnittes war zu erkennen, dass seitens der „Jungen Familien“ nur ein sehr geringes Interesse bestand und dementsprechend auch nur wenige Anträge eingegangen sind.

 

Von Seiten des Bauträgers wurde darauf hingewiesen, dass zurzeit im Verkauf der Häuser des 2. Bauabschnittes kaum Rödermärker Bürger nachfragen. Seiner Ansicht nach ist der Bedarf gedeckt. Insbesondere bewerben sich immer wieder nicht ortsansässige Familien.

Der Magistrat hat eine Öffnung für Auswärtige positiv beurteilt.

 

Auch die Einkommensgrenze ist ein großes Hindernis.

Der Bauträger regte an, in diesem Zusammenhang auch darüber nachzudenken, ob ein Verkauf an Personen möglich ist, die die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Falle wären dann allerdings 350 €/qm statt 250 €/qm zzgl. Erschließungs-kosten zu zahlen.

Der Magistrat empfiehlt jedoch weder eine Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 60.000 € auf 80.000 €, noch eine Abweichung von den übrigen Förderungs-voraussetzungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz: Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ entfällt

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Anlagen

Anlagen

 

Förderungsrichtlinien

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergabekriterien_neu (57 KB) PDF-Dokument (38 KB)