Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der erste Bauabschnitt mit 5 Reihenhäusern im Baugebiet
„Am Karnweg“ ist mit Verkauf des letzten Gebäudes als abgeschlossen
zu betrachten. Bereits bei der Bewerbung des ersten Abschnittes war zu
erkennen, dass seitens der „Jungen Familien“ nur ein sehr geringes
Interesse bestand und dementsprechend auch nur wenige Anträge eingegangen sind. Von Seiten des Bauträgers wurde darauf hingewiesen,
dass zurzeit im Verkauf der Häuser des 2. Bauabschnittes kaum Rödermärker
Bürger nachfragen. Seiner Ansicht nach ist der Bedarf gedeckt. Insbesondere
bewerben sich immer wieder nicht ortsansässige Familien. Der Magistrat hat eine Öffnung für
Auswärtige positiv beurteilt. Auch die Einkommensgrenze ist ein großes Hindernis. Der Bauträger regte an, in diesem
Zusammenhang auch darüber nachzudenken, ob ein Verkauf an Personen möglich ist,
die die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Falle wären dann
allerdings 350 €/qm statt 250 €/qm zzgl. Erschließungs-kosten zu
zahlen. Der Magistrat empfiehlt jedoch weder eine
Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 60.000 € auf 80.000 €,
noch eine Abweichung von den übrigen Förderungs-voraussetzungen. Beschlussvorschlag: Die Richtlinien zur „Förderung des Wohnungsbaus für junge
Familien“ werden wie folgt geändert. Die Bedingung unter 1.2 „Wohnsitz:
Die Antragsteller – mindestens ein Lebenspartner – müssen seit
mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Rödermark haben.“ entfällt Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Förderungsrichtlinien
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