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Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: I. Es ist erneut über die Aufstellung eines
Bauleitplanes für den Bereich „Kapellenstraße“ zu beschließen. II. Es ist erneut über eine Veränderungssperre
für diesen Bereich zu beschließen. III. Grundlage für die Beschlussfassung sind die Beschlüsse der
letzten STAVO |
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