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Vorlage - VO/0265/07  

 
 
Betreff: Besetzung der Stelle 'Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4' der Stadtverwaltung Rödermark
hier: Anrufung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.11.2007 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
29.11.2007 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
04.12.2007 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Fortsetzung am 5.12.2007 und 7.12.2007 um 19.00 Uhr. zurückgestellt   
18.12.2007 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt     
12.02.2008 
16. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 6.10.2007 beschloss der Magistrat der Stadt mehrheitlich die Besetzung der vakanten Stelle der ‚Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4’ mit einem der Stellenbewerber. Gegen diesen Beschluss erhob Bürgermeister Kern in der Sitzung des Magistrats am 22.10.2007 Widerspruch gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 HGO. Diesem Widerspruch wurde durch mit Stimmenmehrheit gefassten Magistratsbeschluss vom gleichen Tage nicht abgeholfen. In der nächsten Sitzung des Magistrats am 29.10.2007 wurde in der Angelegenheit nochmals mit dem gleichen Ergebnis beraten.

 

Unmittelbar nach der Entscheidung des Magistrats vom 29.10.2007, den Beschluss vom 6.10.2007 aufrecht zu erhalten und damit dem Widerspruch des Bürgermeisters nicht stattzugeben, gab Bürgermeister Kern die folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift der Magistratssitzung:

 

‚Aufgrund der soeben getroffenen Entscheidung des Magistrats rufe ich unter Anwendung der Bestimmung des § 74 Abs. 2 Satz 2 HGO die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung an.’

 

Die Begründung der Vorlage erfolgt mündlich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Magistrats vom 6. Oktober 2007, der die Besetzung der Stelle ‚Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4’ der Stadtverwaltung zum Gegenstand hat, wird, nachdem Bürgermeister Roland Kern gem. §  74 Abs. 2 Satz 2 HGO  die  Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung angerufen hat, aufgehoben.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: